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Vorlesung: Einführung in das Recht der Kirche

Dozent/in: Dr. Peter Fabritz
2 SWS
BA Modul VI | Mag. Theol. M 4

Termin: Di., 8-10 Uhr
Vorlesungsbeginn: 25. Okt. 2016
Ort: GA 03/49

Inhalt:
Informationen zum Inhalt der Veranstaltung erhalten Sie zu Vorlesungsbeginn.

Vorlesung: Die Rechtsstellung der Gläubigen

Dozent/in: PD Dr. Bernd Dennemarck/Barbara Knaack
1 SWS
MA Modul V | Mag. Theol. M 10

Termin: Blockveranstaltung: 21. Okt. 2016: 08.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr
Vorlesungsbeginn: 21. Okt. 2016
Ort: GA 03/49

Inhalt:
Die Veranstaltung wird als Blockveranstaltung angeboten.

Es werden folgende Themen aus rechtlicher Sicht behandelt:
- Die Kirche: Volk Gottes
- Die Kirche: ein Volk aus Laiinnen, Laien und Klerikern
- Personen in der Kirche und ihre Rechtsstellung
- Der Gleichheitsgrundsatz in der Kirche
- Pflichten und Rechte in der Kirche (Pflichten und Rechte aller Gläubigen, der Laiinnen und Laien, der Kleriker)

Vorlesung: Rechtlicher Rahmen religiösen Lehrens

Dozent/in: PD Dr. Bernd Dennemarck/Barbara Knaack
1 SWS
MEd (alt) Modul A, MEd (neu) Modul E

Termin: Di., 16-18 Uhr
Vorlesungsbeginn: 13. Dez. 2016
Ort: HGA 20

Inhalt:
Die Veranstaltung ist einstündig, wird aber doppelstündig gehalten. Die Veranstaltungen finden in der zweiten Semesterhälfte statt (13. Dez 2016-07. Febr. 2017).

Im Rahmen der Veranstaltung werden Grundlagen des kirchlichen, staatlichen und staatskirchenrechtlichen Erziehungs- und Schulrecht vermittelt: katholische Erziehung, Schule und Religionsunterricht im universalen Recht der katholischen Kirche; Vorgaben der Deutschen Bischofskonferenz und der deutschen Bischöfe zum Religionsunterricht; staatskirchenrechtliche Grundlagen (religiös-weltanschauliche Neutralität und Parität des Staats, Religionsfreiheit, religionsgemeinschaftliches Selbstbestimmungsrecht); die verfassungsrechtliche Garantie des Religionsunterrichts und des kirchlichen Schulwesens (Art. 7 GG); Möglichkeiten und Grenzen des ökumenischen Religionsunterrichts.

Vorlesung: Die unierten katholischen Ostkirchen

Dozent/in: PD Dr. Bernd Dennemarck
2 SWS
BA M VII | MA M IV/V

Termin: 22. Okt. 2016: 08.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr; 04. Febr. 2017: 08.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr
Vorlesungsbeginn: 22. Okt. 2016
Ort: GA 03/149

Inhalt:
Die Veranstaltung wird als Blockveranstaltung angeboten.

Inhalt: Grundlagen von Tradition und Recht im katholischen Osten, Spezifika des Verfassungs- und Sakramentenrechts der katholischen Ostkirchen im CCEO.
Kompetenz: Die Studierenden sind mit der eigenen Tradition vertraut und kennen deren Konkretisierung im Verfassungs- und Sakramentenrecht des CCEO. Sie können sich auf dieser Basis mit dem eigenen Partikularrecht auseinandersetzen und verantwortliche Lösungen für die seelsorgliche Praxis finden.

Literatur:
1. Madey, Johannes, Quellen und Grundzüge des Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium. Ausgewählte Themen (Beihefte zum Münsterischen Kommentar 22), Essen 1999.
2. Oeldemann, Johannes, Die Kirchen des christlichen Ostens. Orthodoxe, orientalische und mit Rom unierte Ostkirchen, 3. Aufl., Kevelaer 2011.
3. Mykhaleyko, Andriy, Die katholischen Ostkirchen (Bensheimer Hefte 113), Göttingen 2012.

Hauptseminar: Die Kirche und ihr Geld

Dozent/in: PD Dr. Bernd Dennemarck
2 SWS
Mag. Theol. (außermoduläres HS) | BA M VI/VII

Termin: 21. Okt. 2016: 19.00-21.30 Uhr: Vorbesprechung und Einführung; 13. Jan. 2017: 19.00-21.30 Uhr: Blocktermin; 14. Jan. 2017: 08.00-18.00 Uhr: Blocktermin

Seminarbeginn: 21. Okt. 2016
Ort: GABF 05/703

Inhalt:
Die Veranstaltung wird als Blockveranstaltung angeboten.

„Ihr könnt nicht Gott dienen und dem Mammon“ (Mt 6,24). Papst Franziskus will eine arme Kirche, dem Bischof von Limburg wird Prunksucht vorgeworfen. Darf die Kirche Vermögen haben? Kann die Kirche mit ihrem Geld machen, was sie will oder unterliegt es einer bestimmten Zweckbindung? Welche Systeme der Kirchenfinanzierung gibt es in der Welt und wie ist das deutsche Kirchensteuersystem zu bewerten? Welche Vermögensträger gibt es in der Kirche? Wie wird das Kirchenvermögen verwaltet, wie kontrolliert?
Im Seminar wollen wir ausgehend vom Abschlussbericht über die externe kirchliche Prüfung der Baumaßnahme auf dem Domberg in Limburg diesen und ähnlichen Fragen nachgehen, um so qualifiziert Antworten auf berechtige Fragen an „Die Kirche und ihr Geld“ geben zu können.

Literatur:
1. Codex Iuris Canonici Buch V: Kirchenvermögen, cc. 1254-1310.
2. Joseph Listl u. Heribert Schmitz (Hg.), Handbuch des katholischen Kirchenrechts, 2. Aufl., Regensburg 1999, Vierter Teil „Kirchenvermögen, 1041-114.
3. Hans Heimerl u. Helmuth Press, Handbuch des Vermögensrechts der katholischen Kirche, Regensburg 1993.
4. Hans Paarhammer (Hg.), Vermögensrecht in der Kirche, 2. Aufl., Salzburg 1988.
5. Heiner Marré, Die Kirchenfinanzierung in Kirche und Staat der Gegenwart, 3. Aufl., Essen 1991.
6. Burkhard Kämper u. Hans-Werner Thönnes (Hg.), Die finanziellen Rahmenbedingungen kirchlichen Handelns (Essener Gespräche zum Thema Staat und Kirche 47), Münster 2013.

Hauptseminar: Prävention und Aufklärung sexualisierter Gewalt in der Kirche

Dozent/in: PD Dr. Bernd Dennemarck/Gabriele W. Siegert
2 SWS
Mag. Theol. (außermoduläres HS) | BA M VI/VII

Termin: 13. Jan. 2017: 08.00-18.00 Uhr: Blocktermin; 03. Febr. 2017: 08.00-18.00 Uhr: Blocktermin
Seminarbeginn: 13. Jan. 2017
Ort: GB 02/60 (13.Jan.); GAFO 02/373 (03. Febr.)

Inhalt:
Die Veranstaltung wird als Blockveranstaltung angeboten.

Sexualisierte Gewalt ist ein Verbrechen, weil sie tiefgreifende Folgen in der Psyche der Opfer hinterlässt. Die deutschen Bischöfe nehmen den ethisch-moralischen Anspruch, sexualisierte Gewalt zu verhindern und Vorfälle aufzuklären, sehr ernst. Die diesbezüglichen Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz zeugen davon. Sowohl Prävention als auch Aufklärung sexualisierter Gewalt erfahren Unterstützung durch das deutsche Rechtssystem und den kirchenrechtlichen Rahmen.

Das Seminar möchte die psychologischen Dimensionen sexualisierter Gewalt aufzeigen, Einblick in die vorhandenen Vorgaben geben, die (kirchen-) rechtlichen Rahmenbedingungen darlegen und Möglichkeiten der Prävention aufzeigen. Die Teilnehmer/-innen sollen die Kompetenz erwerben, Schutzkonzepte in kirchliche Einrichtungen zu implementieren.

Doktorandenkolloquium

Dozent/in: PD Dr. Bernd Dennemarck
1 SWS

Termin: nach Absprache