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Hinweis zu den Bearbeitungsfristen von B.A.- und M.A.-Arbeiten

16.04.2018

Wird die Bearbeitungszeit von B.A.- und M.A.-Arbeiten maßgeblich unterschritten, soll dies zukünftig durch das Prüfungsamt dem Gemeinsamen Prüfungsausschuss mitgeteilt werden. Außerdem soll das Prüfungsamt die Gutachterinnen und Gutachter auffordern zu erklären, ob bzw. wie es möglich war, das Thema in wenigen Tagen zu bearbeiten. Zwar sähen die Prüfungsordnungen keine Mindestbearbeitungszeit vor, gleichwohl sei es aber offensichtlich, dass es in diesen Fällen Vorabsprachen zwischen Themenstellerinnen oder Themenstellern und Studierenden gegeben habe. „Dies verstößt eklatant gegen den Gleichheitsgrundsatz und benachteiligt Studierende und Lehrende, die sich an die vorgesehenen Bearbeitungszeiten halten“, so der Vorsitzende des Gemeinsamen Prüfungsausschusses Prof. Glei.
Weitere Infos unter Schreiben des Gemeinsamen Prüfungsausschusses