NACH OBEN

Magister Theologiae: Neue Studien- und Prüfungsordnung

12.04.2018

Seit dem 1. März ist die reakkreditierte Prüfungs- und Studienordnung für den Studiengang Magister/Magistra Theologiae in Kraft getreten. Sie gilt für alle Studierenden des Magister-Studienganges, auch für die bislang eingeschriebenen. Der Studiendekan Prof. Rist bekräftigt, die neue StPO baue für die bereits eingeschriebenen Studierenden keine Hindernisse auf. In ihrer jetzigen Form biete die Ordnung „mehr Klarheit für alle Studierenden“, so der Dekan Prof. Söding. Die neue Studien- und Prüfungsordnung (Leseexemplar) wurde am 22.11.2017 vom Fakultätsrat beschlossen. Sie ist im Zuge der regelmäßigen Akkreditierung entstanden, die durch die zuständige Agentur AKAST vorgenommen worden ist. Zusammen mit der Ordnung wurde auch eine neue Version des Modulhandbuches zum Magister-Studiengang veröffentlicht.

Die Studienordnung gilt für alle eingeschriebenen Studierenden im Studiengang MagTheol. Gleichzeitig gilt voller Bestandsschutz. Alle bisherigen Studienleistungen, die Studierende des MagTheol in ihrem Studium erbracht haben, werden im vollen Umfang und ohne Auflagen automatisch anerkannt.

Auf Antrag bis zum 31.03.2019 kann die Kreditierung der Studienleistung nach der alten Ordnung gewährt werden.

Der Studiengang Magister Theologiae bereitet die Studierenden auf unterschiedliche Berufsfelder der Theologie vor. Er vernetzt die theologischen Fächer in themenbezogenen Modulen und befähigt so die Studierenden, zentrale Themen der Theologie zu verstehen und Handlungskompetenz in den theologischen Berufsfeldern zu erwerben.