NACH OBEN

Ein Brückenschlag zwischen Exegese und Kirchenrecht - Vortrag über das „Privilegium Paulinum“ auf Schloss Hirschberg

04.10.2026

Hirschberg Hölscher 1

Wie lässt sich das sogenannte „Privilegium Paulinum“ im Zusammenhang seiner Zeit verstehen – und was bedeutet das für seine heutige kirchenrechtliche Rezeption? Mit diesen Fragen befasste sich Michael Hölscher am 23. September 2026 bei der kirchenrechtlichen Fachtagung „Das göttliche Recht und ein Grundgesetz der Kirche“ auf Schloss Hirschberg in Beilngries.

Hirschberg Hölscher 1

Wie lässt sich das sogenannte „Privilegium Paulinum“ im Zusammenhang seiner Zeit verstehen – und was bedeutet das für seine heutige kirchenrechtliche Rezeption? Mit diesen Fragen befasste sich Michael Hölscher am 23. September 2026 bei der kirchenrechtlichen Fachtagung „Das göttliche Recht und ein Grundgesetz der Kirche“ auf Schloss Hirschberg in Beilngries.


Der Vortrag war Teil des Panels „Das Privilegium Paulinum – Neutestamentlicher Befund, rechtsgeschichtliche Entwicklung und derzeitige Rechtslage“, an dem auch die Kirchenrechtlerin Dr. Dr. Anna-Maria Bader aus Erfurt mitwirkte. Hölscher beleuchtete die paulinischen Ausführungen zu Ehen zwischen Christusgläubigen und nichtchristlichen Partnerinnen und Partnern in 1 Kor 7,12–16. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie Paulus das Zusammenleben in solchen Ehen zwischen christlichem Binnenraum und nichtchristlichem Außenbereich beschreibt.

Der Vortrag ordnete den Text in den Zusammenhang des Ersten Korintherbriefs und in die antiken Vorstellungen von Ehe und Scheidung ein. Zugleich plädierte Hölscher dafür, neutestamentliche Aussagen nicht ohne Weiteres auf heutige Rechtsfragen zu übertragen, sondern zunächst ihre historische und kulturelle Fremdheit ernst zu nehmen.

 

Foto: Thomas Meckel