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Die wissenschaftliche Disziplin der Kanonistik

Kirchenrecht memo

© Kirchenrecht

1. Die Kanonistik im Fächerkanon der Theologie

Die Kirchenrechtswissenschaft, auch Kanonistik genannt, ist eine wissenschaftliche Disziplin, die sich mit der kirchlichen Rechtsordnung befasst.

  • Sie ist eine theologische Disziplin, insoweit das kirchliche Recht ein theologisch begründetes Normsystem ist, das im Dienst an der Kirche und dem Glauben der Kirche steht.
  • Als theologisches Fach arbeitet die Kanonistik zugleich mit rechtswissenschaftlicher Methodik, insoweit sie die Entstehung, Auslegung und Anwendung von Gesetzen untersucht.
  • Die Kirchenrechtswissenschaft ist eine praktische Disziplin, denn ihr Gegenstand ist die kirchliche Rechtsordnung, die für das Leben der Kirche praktische Bedeutung hat.

2. Wissenschaftlicher Auftrag der Kanonistik

Die Kanonistik ist eine systematische, nach eigener Methode und Theorie arbeitende Wissenschaft.

  • Ihre Aufgabe ist es, die Normen des geltenden und des historischen Kirchenrechts zu interpretieren.
  • Sie fragt nach Theorie und Begründungsstruktur, auf der das kirchliche Rechtssystem und seine einzelnen Rechtsbereiche aufruhen.
  • Als theologische Disziplin untersucht sie die Verbindung zwischen Recht und Theologie, kritisiert theologisch fragwürdiges Recht und weist das Theologiepotential des Rechts aus.
  • Als kritische Wissenschaft nimmt sie die Rechtsentwicklungen der Kirche kritisch in den Blick, gibt Anregungen zur Weiterentwicklung rechtlicher Bestimmungen.


Für mehr Informationen über das Fach Kirchenrecht im Rahmen der theologischen Studiengänge der Katholisch-Theologischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum folgen Sie dem Link: Kirchenrecht an der Ruhr-Universität Bochum.