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Aktuelle Regelungen

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Die Liste der momentanen Einschränkungen, die der Umgang mit der Corona-Krise mit sich bringt, ist lang. Auch die Arbeit ins Homeoffice stellt uns vor technische Herausforderungen ebenso wie die Umsetzung des Distance-Learnings. Gerade bei Studierenden kommen wirtschaftliche Unsicherheiten und Belastungen hinzu. Vor allem für die Frauen, die die derzeitige Krise mit der Betreuung kleiner Kinder oder pflegebedürftiger Angehöriger vereinbaren müssen, verschärfen sich die Bedingungen nochmals. Hierzu im Folgenden die Auflistung der wichtigsten Maßnahmen auf Seiten der RUB:

1) Für Studierende mit Familienpflichten ist es wünschenswert, möglichst viele Anteile von Lehrveranstaltungen nicht an Präsenz zu koppeln und längere Bearbeitungszeiten zu ermöglichen. Studierende mit Kind/ern, die sich in finanziellen Notlagen befinden, können im Sommersemester 2020 ein Stipendium beantragen. Weitere Infos hier. Auch der Hildegardis-Verein bietet Unterstützung an: Soforthilfe des Hildegardis-Vereins Unterstützungsmaßnahmen des ASTA: Studierende, die über keinen funktionierenden Laptop oder Computer verfügen, können sich für das Sommersemester 2020 einen Laptop ausleihen (solange der Vorrat reicht). Die Ausleihe erfolgt über die AStA-Sozialberatung: Zentrale Gleichstellung

2) Für Lehrende mit Betreuungs- oder Pflegeverpflichtungen bieten einzelne Fakultäten die Möglichkeit an, in Absprache Lehrdeputate in kommende Semester zu verschieben oder das Lehrdeputat einmalig zu reduzieren. Teilweise wird entfallende Lehre durch Lehraufträge kompensiert. Für Lehrende, die Online-Fachlehre anbieten und dies mit der Betreuung kleiner Kinder oder pflegebedürftiger Angehöriger vereinbaren müssen, wurde ein Unterstützungsfonds angelegt.

3) Für Gremiensitzungen empfehlen wir, Videoformate zu wählen, die niedrigschwellig einsetzbar sind. Auch hier sollen die Zeiten so gewählt werden, dass Zeiträume für typische Betreuungsaufgaben berücksichtigt werden können.

4) Unterstützungsmöglichkeiten gibt es auch für MTV-Beschäftigte mit Familienaufgaben: „Beschäftigte, die zur Betreuung ihrer Kinder unter zwölf Jahren zu Hause bleiben müssen, weil die Betreuung der Kinder aufgrund der Schließung von Betreuungseinrichtungen nicht sichergestellt werden kann, werden bis auf weiteres ins Homeoffice versetzt. Wenn dies nichtmöglich ist, werden sie unter Fortzahlung des Gehaltes vom Dienst freigestellt. Sie sind aber trotzdem generell verpflichtet, zwischen 9 und 15 Uhr telefonisch erreichbar zu sein. Wer von dieser Regelung Gebrauch machen muss, nimmt bitte Kontakt mit dem oder der Vorgesetzten auf und informiert das Dezernat für Personal und Recht."

5) Aufgrund der Ausnahmesituation während der Corona-Pandemie ist von einem Anstieg häuslicher Gewalt und einer Zunahme psychischer Erkrankungen auszugehen. Auf der Seite des Gleichstellungsbüros sind telefonische Hilfsangebote zusammengestellt worden. Auch Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Zentralen Gleichstellung der RUB.

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Zwischen Beruf und Pandemie Strukturelle Benachteiligung im Zuge der Pandemie wird sich noch einige Monate auswirken.
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Wichtiger Link mit Blick auf die Corona Pandemie von der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (bukof):
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