Studienfachberater für den M.Ed.-Studiengang ist Vito Alexander Vasser Santos Batista vom Lehrstuhl für Religionspädagogik und Katechetik.
Bei Herrn Vasser Santos Batista besteht die Möglichkeit, sich grundsätzlich über die Studiengänge, -anforderungen, -abschlüsse, -ordnungen, ... zu informieren wie auch Hilfestellung bei konkreten das Studium betreffenden Problemen und Fragen zu erhalten. Zudem bestätigt Herr Vasser Santos Batista Modulabschlussformulare.
Bitte beachten Sie für die Zulassung zu Modulabschlussprüfungen im Master of Education folgende Hinweise:
Aktuelle und wichtige Informationen!
1. Die Studienfachberatung ist in der Zeit vom 16. August bis einschließlich 31. August 2025 nicht erreichbar. Bitte beachten Sie, dass Anfragen in diesem Zeitraum nicht bearbeitet werden. Eingehende Nachrichten werden ab dem 1. September 2025 wieder regulär beantwortet.
2. Bitte beachten Sie die Fristen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst zum 1. November 2025. Um zu gewährleisten, dass die Ausstellung Ihrer Master of Education-Abschlussdokumente rechtzeitig durch das Zulassungs- und Zeugnisbüro Master of Education erfolgen kann, reichen Sie bitte Ihre vollständigen Unterlagen für das Fach Katholische Theologie bis zum 15. August 2025 bei der Studienfachberatung Master of Education ein. Im nächsten Schritt ist die Aktenschließung auch im Gemeinsames Prüfungsamt Theologie zu beantragen.
3. Das Beratungsgespräch zur Umschreibung in den Master of Education im Fach Katholische Theolgie zum Wintersemester 2025/26 findet am Mittwoch, den 10. September 2025, um 10:00 Uhr s.t. via Zoom statt. Eine vorherige Anmeldung ist bei der Studienfachberatung Master of Education erforderlich.
4. Im WiSe 2025/26 wird in den Modulen B, C, D und E ein fachdidaktisches Seminar angeboten: „Evangelisch – Katholisch – was soll’s?“ Konfessionelle und ökumenische Perspektiven im Religionsunterricht.
5. Bitte beachten Sie, dass der Umfang der 9-CP-Modulabschlussprüfung nicht weniger als 60.000 Zeichen und nicht mehr als 65.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) betragen darf. Dabei sind Deckblatt, Verzeichnisse, Anhänge und die Selbstständigkeitserklärung nicht in die Zeichenanzahl einzubeziehen.