Der Promotionsstudiengang an der Katholisch-Theologischen Fakultät bietet die Möglichkeit, den Nachweis einer über das allgemeine Studienziel hinausgehenden Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit zu erlangen.
In Folge eines abgeschlossenen Promotionsverfahrens verleiht die Fakultät der Absolventin / dem Absolventen den akademischen Grad eines Dr. theol.
Voraussetzung für die Zulassung zum Promotionsstudiengang ist der Abschluss eines ordnungsgemäßen Studiums der Katholischen Theologie mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern. Ferner ist der Nachweis der durch die Fakultät in der Diplomprüfungsordnung geforderten Seminarleistungen erforderlich.
Die Zulassung zum Promotionsverfahren geschieht in Absprache mit dem zuständigen Fachvertreter bei Vorlage eines schriftlichen Gesuchs durch den Promotionsausschuss der Fakultät.
Für Fragen, die sich nicht aus der Promotionsordnung oder den hier abgelegten Dokumenten beantworten lassen, richten Sie sich bitte per E-Mail an das Sekretariat des Vorsitzenden des Promotionsausschusses.
Diese Ordnung gilt für alle Promovendinnen und Promovenden, die nach dem 14.11.2016 als Doktorandinnen bzw. Doktoranden angenommen wurden. Für alle gilt standardmäßig die Ordnung von 2016 - für "Alt-Doktoranden" gilt die 1994er Ordnung.
Hier finden Sie alle Informationen, wie Sie nach Ihrem Studienabschluss Schritt für Schritt zur Promotion kommen. Für eine Promotion müssen Sie mindestens einen der Abschlüsse im Master of Arts, Master of Education, im Magister, oder das Diplom erreicht haben.
Die Annahme als Doktorand nach der Promotionsordnung 1994 ist seit dem Inkrafttreten der neuen Promotionsordnung am 18.11.2016 nicht mehr möglich. Die bereits angenommenen Doktoranden nach der Promotionsordnung 1994 können ihr Promotionsverfahren jedoch nach der Ordnung von 1994 abschließen.
Die Katholisch-Theologische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum spricht Bewerberinnen und Bewerbern, die die in der Habilitationsordnung genannten Voraussetzungen erfüllen und entsprechende Habilitationsleistungen erfolgreich erbracht haben, die Lehrbefähigung für eine theologische Disziplin aus.
Ausführungen zu den Voraussetzungen für die Eröffnung des Habilitationsverfahrens sowie über die Habilitationsleistungen, usw. finden sich in der Habilitationsordnung.
Nach erfolgter fakultätsinterner Zustimmung ist es möglich, im Ausland erworbene oder an einer nicht-theologischen Fakultät erfolgte Promotionen anzuerkennen.
Interessentinnen und Interessenten für die Feststellung der Lehrbefähigung im Habilitationsverfahren wenden sich bitte über den Fachvertreter bzw. die Fachvertreterin an den Vorsitzenden oder die Vorsitzuende der Habilitationskommission, d.i. laut Habilitationsordnung die Dekanin oder der Dekan.
An der Katholisch-Theologischen Fakultät kann auch ein Lizentiat in Theologie (Lic. theol.) erworben werden.
Voraussetzung ist in der Regel der erfolgreiche Abschluss eines Studiums der Katholischen Theologie von mindestens acht Semestern.
Für Fragen richten Sie sich bitte an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für das Lizentiat Prof. Dr. Matthias Sellmann.
Prof. Dr. Dr. Christian Tapp
Vorsitzender des Promotionsausschusses
Raum GA 7 / 29 , Tel.: 0234/32-29388
Sprechstunde nach Vereinbarung christian.tapp@rub.de
Manuela Strathmann
Sekretariat
Raum: GA 7 / 136, Tel.: 0234/32-29387
Mail: ph-th@ruhr-uni-bochum.de