Informationen zu den geforderten Sprachnachweisen in den unterschiedlichen Studiengängen finden Sie hier:
Der Hebräischkurs von Herrn Dr. Benedict Schöning, der im SoSe 2026 begonnen hat, wird im WiSe 2026/27 in der ersten Semesterhälfte in einem zweistündigen Format fortgesetzt.
Die Griechisch- und Hebräischkenntnisse im Gesamtumfang von mind. 5 CP können schon während des B.A.-Studiums im Rahmen des Optionalbereichs (Modul: Einführung in die Biblischen Sprachen) erworben werden. Dies ist studienverlaufstechnisch dringend empfohlen. Die folgenden Kurse stehen Ihnen zur Verfügung:
Die Sprachvoraussetzungen, die für Ihren Studiengang gelten, finden Sie oben auf der Website in einer Übersicht zusammengestellt. Die exakte Formulierung der Anforderungen entnehmen Sie bitte der für Ihren Studiengang relevanten Prüfungs- und Studienordnung.
Sie haben grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten, die geforderten Sprachkenntnisse zu erwerben und bis zu einem bestimmten Zeitpunkt in Ihrem Studienverlauf nachzuweisen (bitte beachten Sie dazu die in der für Sie geltenden Prüfungs- und Studienordnung genannten Fristen):
Leistungen, die in Online-Sprachkursen erbracht wurden, werden grundsätzlich anerkannt, sofern sie vom Umfang und Inhalt den nach den Studienordnungen geforderten Sprachenkenntnissen entsprechen. Für damit im Zusammenhang stehende Prüfungsleistungen ist Voraussetzung, dass diese unter vergleichbaren Bedingungen (Anwesenheit, zeitliche Begrenzung etc.) erbracht wurden. Sofern zwar die Sprachvermittlung, aber nicht die erbrachte Prüfungsleistung anerkannt werden könnten, bietet die Fakultät über die jeweiligen Fachvertreter*innen die Möglichkeit einer ergänzenden Prüfungsleistung an.
Alle Angaben zu Promotionsvoraussetzungen finden sie hier.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an:
Prof. Dr. Michael Hölscher (Vorsitzender der Sprachenkommission)
… oder an die für Sie zuständige Studienfachberatung.