Übersicht Sprachvoraussetzungen 26.07.2017
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Studierende, die als Hochschulwechsler und Quereinsteiger einen direkten Einstieg in den Studiengang Master of Arts oder Master of Education an der RUB anstreben, müssen zum Einstieg in die Master-Phase einen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit Ihres Hochschulabschlusses mit dem entsprechenden Bachelor-Abschluss der Ruhr-Universität Bochum stellen.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie einerseits auf den Internetseiten der zentralen Studienberatung der Ruhr-Universität Bochum unter rub.de/studienbuero/master.htm, der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung des gewünschten Studiengangs und bei der jeweiligen Studienfachberatung Ihres Faches / Ihrer Fächer.
Für den Master of Arts finden Sie im Folgenden hierzu sowohl ein Informationsschreiben als auch entsprechende Antrags- und Beratungsformulare.
Für den Master of Education sind hierbei neue Zulassungsvoraussetzungen in Kraft getreten. Im Folgenden finden Sie hierfür sowohl ein Informationsblatt als auch einen entsprechenden Formularsatz.
Sämtliche Dokumente sowie aktuelle Informationen sind ebenfalls auf den Web-Seiten der School of Education unter pse.rub.de einzusehen.
Diese Ordnung gilt für alle Promovendinnen und Promovenden, die nach dem 14.11.2016 als Doktorandinnen bzw. Doktoranden angenommen wurden.
Weitere Informationen folgen.